ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der WEITBLICK ® GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Alle Lieferungen und Leistungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Angebote bzw. Lieferungen der
WEITBLICK GmbH & Co. KG, die gegenüber
Unternehmern erklärt bzw. getätigt werden. Unternehmer
sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
sind unbeachtlich und werden, auch ohne dass
ein Widerspruch erfolgen müsste, nicht Vertragsbestandteil.
Abweichende Regelungen haben nur
dann Geltung, wenn sie zwischen der WEITBLICK GmbH & Co. KG und dem Kunden schriftlich
einzelvertraglich vereinbart worden sind.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind auf die bestellte Liefermenge
und den Vorrat beschränkt.
- Die wirksame Annahme eines Angebots und damit das
Zustandekommen eines Vertrags setzt ein schriftliches
Angebot uns gegenüber und eine Auftragsbestätigung
durch die WEITBLICK GmbH & Co. KG mindestens
in Textform voraus. Im Falle eines Irrtums bleibt
dieser vorbehalten. Wir sind berechtigt, in diesem Falle
ein neues Angebot zu unterbreiten.
§ 3 Lieferung, Versand, Verpackung, Leistungsstörung
- Versandweg und Versendungsart sind der WEITBLICK GmbH & Co. KG freigestellt. Der Verkäufer ist
auch zu Teillieferungen berechtigt.
- Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Gefahr des
Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung
erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden
und zu seinen Lasten.
- Von der WEITBLICK GmbH & Co. KG in Aussicht
gestellte Fristen und Termine für Lieferungen sind
nur dann Fixtermine, wenn ausdrücklich eine feste Frist
zugesagt wird.
- Die WEITBLICK GmbH & Co. KG haftet nicht für
Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,
soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige,
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen
aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung
von notwendigen behördlichen Genehmigungen,
Material oder Energie, nicht richtige Belieferung durch
eigene Lieferanten etc.). verursacht worden sind,
die die WEITBLICK GmbH & Co. KG nicht zu
vertreten hat.
- Sofern solche Ereignisse die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung
nicht nur von vorübergehen der Dauer ist, ist die
WEITBLICK GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender
Dauer verlängern sich eventuell vereinbarte Lieferfristen
um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist.
- Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die
Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er
durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber
der WEITBLICK GmbH & Co. KG vom Vertrag
zurücktreten.
- In den oben bezeichneten Fällen stehen dem Kunden
Schadensersatzansprüche nicht zu.
- Verweigert der Kunde zu Unrecht die Abnahme, so hat
er der WEITBLICK GmbH & Co. KG pauschalierten
Schadensersatz in Höhe der Verpackungs- und
Versandkosten sowie in Höhe von 10 % des Warenwerts
zu ersetzen. Es steht der WEITBLICK GmbH & Co. KG frei, einen höheren Schaden nachzuweisen und
geltend zu machen; dem Kunden steht frei, den Nachweis
zu erbringen, dass kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist.
§ 4 Preise, Fälligkeit, Zahlung, Verzug
- Die von der WEITBLICK GmbH & Co. KG angegebenen
Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer.
Sie verstehen sich zzgl. Kosten der Verpackung, der
Fracht und des Versands.
- Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab
Fabrik berechnet. Die WEITBLICK GmbH & Co. KG behält sich vor, stattdessen einen pauschalierten
Lagerzuschlag in Rechnung zu stellen, der aber die
ortsüblichen Lagerkosten nicht zu überschreiten hat.
Bei Bahnversand wird das Rollgeld von der Fabrik zum
Versandbahnhof nicht berechnet.
- Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der
Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlung des
Rechnungsbetrags ist, wenn nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Lieferung und
Rechnungstellung fällig.
- Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe
von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank berechnet und fällig.
- Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten und gelten
bei Eingang auf unseren Bank- und Postgirokonten
oder bei unserer Kasse als erfolgt. Werden sie an
andere Stellen, als an uns geleistet, soentbinden sie
den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen uns
gegenüber. Das gilt insbesondere fürden Geldeinzug
durch Vertreter und Reisende, die hierzu nur berechtigt
sind, wenn sie schriftliche Inkasso- Vollmachten vorweisen.
- Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden,
werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskontund
Einziehungsspesen angenommen.
- Zahlungen werden auf die ältesten noch nicht titulierten
Forderungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG gegen den Kunden verrechnet.
- Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder
tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche
Verschlechterung ein, so kann die WEITBLICK GmbH & Co. KG für noch ausstehende Lieferungen aus
laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungsziels
Vorkasse vor Ablieferung der Ware verlangen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
- Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen
der WEITBLICK GmbH & Co. KG sind für
den Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Darüber
hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht
nur
dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die
WEITBLICK GmbH & Co. KG an Dritte abzutreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt
dient der Sicherung aller derzeitigen und künftigen
Forderungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG
gegen den Kunden.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller gesicherten Forderungen Eigentum der
WEITBLICK GmbH & Co. KG. Die Ware sowie
die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom
Eigentumsvorbehalt erfasst Ware, wird nachfolgend
Vorbehaltsware genannt.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum
Eintritt des Verwertungsfalles im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
- Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die
hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber
an die WEITBLICK GmbH & Co. KG ab. Gleiches
gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle
der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der
Vorbehaltsware entstehen. Der Kunde wird widerruflich
ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen
Namen für Rechnung der WEITBLICK GmbH & Co. KG einzuziehen. Diese darf die Einzugsermächtigung
nur im Verwertungsfall widerrufen.
- Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere
durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf
das Eigentum der WEITBLICK GmbH & Co. KG
hinweisen und diese hierüber informieren, um ihr die
Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der WEITBLICK GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
- Tritt die WEITBLICK GmbH & Co. KG bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall)
ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu
verlangen.
§ 7 Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
- Bei Eintreffen der Lieferung hat der Kunde die Ware
unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen.
- Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind
unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich an den
Verkäufer zu melden, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
- Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken
durch den Kunden anzuzeigen.
- Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestätigten
Menge sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
Der Berechnung wird die tatsächliche Liefermenge
zugrunde gelegt.
- Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare
Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des
Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs berechtigen
nicht zu Beanstandungen.
- Bei berechtigten Beanstandungen hat die WEITBLICK GmbH & Co. KG das Recht zur Nachbesserung
oder Lieferung mangelfreier Ersatzware nach seiner
Wahl innerhalb angemessener Frist nach Rückempfang
der Ware.
- [Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von
1 Jahr ab Erhalt der Ware.]
- Auf Leistung von Schadensersatz haftet die WEITBLICK GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus ist eine Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ausgeschossen, es sei denn, die
WEITBLICK GmbH & Co. KG hat eine Kardinalpflicht
verletzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten,
die zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind und
auf deren Erfüllung der Kunde vertraut. Ebenso haftet
die WEITBLICK GmbH & Co. KG in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leib, Leben oder
Gesundheit.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleinostheim.
- Ist eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam
oder undurchführbar, so berührt das die Wirksamkeit
des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Regelung tritt die Regelung,
die die Parteien gewollt hätten, hätten sie von der
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Regelung
gewusst.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen
§ 9 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden
Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen
Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet,
genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit
dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages
und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen
dem Kunden und der Firma WEITBLICK GmbH & Co. KG erforderlich ist. Mit der vollständigen Abwicklung des
Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten
Kaufpreises gehört, werden die Daten gelöscht,
sofern der Kunde in eine weitere Verarbeitung und
Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
In diesem Fall kann der Kunde die gespeicherten Daten
jederzeit bei der Fa. WEITBLICK GmbH & Co. KG
abfragen, ändern oder löschen lassen bzw. seine Einwilligung
widerrufen.
§ 10 Besondere Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Ergänzend zu den vorgenannten Bestimmungen gelten für
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere
für Einkäufe von Kunden im Web-Shop der WEITBLICK GmbH & Co. KG oder im Online-Handel mit der
WEITBLICK GmbH & Co. KG, die nachfolgenden
Bedingungen:
- Die Darstellung von Waren der WEITBLICK GmbH & Co. KG im Web-Shop und im Onlinehandel stellen
eine unverbindliche Aufforderung an Interessenten
dar, über diese Vertriebswege Waren zu bestellen. Mit
der Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde
bei Verwendung dieser Betriebswege mit Zugang bei
der WEITBLICK GmbH & Co. KG ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
- Nach Eingang eines im elektronischen Geschäftsverkehr
abgegebenen Angebots bestätigt die WEITBLICK GmbH & Co. KG unverzüglich den Zugang des
Angebots, ebenfalls auf elektronischem Wege.
- Die WEITBLICK GmbH & Co. KG nimmt das Angebot
des Kunden, wenn sie es annehmen will, durch
Erteilung einer Auftragsbestätigung an. Die Auftragsbestätigung
und damit die Annahme kann auch auf elektronischem
Wege, insbesondere per email, erfolgen.
Eine nicht fristgerechte Auftragsbestätigung oder das
Ausbleiben einer Auftragsbestätigung gilt als
Ablehnung des Angebots. Konkludente Vertragsabschlüsse,
d.h. Vertragsabschlüsse durch Stillschweigen
einer Partei, schließen die WEITBLICK GmbH & Co. KG und der Kunde ausdrücklich aus.
- Werden im Web-Shop oder im Online-Handel Waren
der WEITBLICK GmbH & Co. KG von dieser
angeboten, so ist sie berechtigt, im Rahmen der Aktualisierung
der Anpreisungen auch die Preise und sonstige
Angaben über die Waren zu ändern. Maßgeblich ist
jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
Das Recht zur Änderung erlischt in jedem Einzelfalle mit
Erteilung der Auftragsbestätigung.